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Mobilität

E-Scooter & E-Roller

Elektro-Tretroller sind seit dem 15.6.2019 für den Straßenverkehr zugelassen. Doch welche Modelle erhalten eine  Straßenzulassung? Nach Gesetzesbeschluss muss ein E-Scooter folgende Kriterien erfüllen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können:

  • Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 20 km/h betragen
  • Der E-Scooter braucht einen gültigen Versicherungsaufkleber
  • Frontlicht, Schlusslicht, Rückstrahler sowie Seitenreflektoren sind Pflicht (können im Nachhinein leicht montiert werden)
  • Ausstattung mit mind. 2 voneinander unabhängigen Bremsen
  • Funktionierende Klingel
  • Das Gerät benötigt eine gültige Betriebserlaubnis

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h betragen. Das heißt, unabhängig von der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der jeweiligen Straße, darf die typisierte Geschwindigkeit des Elektrorollers 20 km/h nicht überschreiten.

Maximale Leistung

Die Nenndauerleistung darf 500 Watt nicht übersteigen. Damit gemeint ist die höchste maximale Leistung, die ein Elektro-Scooter während einer Zeit von 30 min im Durchschnitt erbringen kann, ohne eine bestimmte Temperatur zu überschreiten (= ohne heiß zu laufen).

Umgekehrt bedeutet das, dass der E-Scooter sehr wohl kurzfristige Spitzenwerte von etwa 700 Watt erreichen kann. Die Nenndauerleistung wird unter Laborbedingungen gemessen.

Zwei separate Bremsen

Der E-Scooter muss zwei voneinander unabhängige Bremsen haben. Diese Regelgung hat folgenden Sinn: Fällt eine Bremse aus, kann das Gerät immerhin noch mit der anderen Bremse verlangsamt oder zum Stillstand gebracht werden.

Lichttechnische Einrichtungen

Es müssen entsprechende lichttechnische Einrichtungen vorhanden sein. Das bedeutet, dass der E-Scooter mit einem  Scheinwerfer, einer Schlussleuchte, einem Rückstrahler sowie mit Seitenreflektoren ausgestattet sein muss.

Die Seitenreflektoren werden am „Chassis“ befestigt und müssen gelb sein. Alternativ können auch an beiden Rädern (oder Felgen) weiße ringförmige Reflektoren angebracht werden. Die lichttechnischen Einrichtungen dürfen auch abnehmbar sein.

Glocke (Klingel)

Eine helltönende Glocke im Sinne der der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) ist ebenfalls zwingend.

Versicherungsplakette

Der E-Scooter braucht eine gültige Versicherungsplakette. Entgegen den anfänglichen Entwürfen muss die Plakette jedoch nicht in Metallform am E-Scooter angebracht werden. Vielmehr wird es eine klebbare Variante der Plakette geben.

Fahrzeug- Identifizierungsnummer

An jedem E-Scooter muss in Zukunft  eine Fahrzeug- Identifizierungsnummer, sowie ein Fabrikschild angebracht sein. Auf diesem Schild muss „Elektrokleinstfahrzeug“ draufstehen, es muss die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit angeführt sein und es muss die Genehmigungsnummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis oder der Einzelbetriebserlaubnis aufweisen

Blinker sind nicht notwendig!

Blinker sind zulässig aber nicht notwendig. Zugegebenermaßen ist es zwar gar nicht so einfach, seinen Elektro-Scooter – wenn auch nur kurzfristig – mit einer Hand zu lenken. Anstatt eines Blinkers wird es aber ausreichen, beim Abbiegen ein Armzeichen zu geben.

 

 

 

 

 



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